Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Horstmann-Freise GmbH & Co. KG
Geltung
Diese AGB gelten für alle Verträge der Firma mit ihren Kunden. AGB der Kunden haben für die Verträge mit der Firma keinerlei Gültigkeit. Die Firma erklärt ausdrücklich, dass andere AGB nicht akzeptiert werden und widerspricht diesen hiermit bereits rein vorsorglich.
Vertragsabschluss
Angebote der Firma sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt sind. Eine Bindungswirkung besteht maximal für einen Monat. Eine Annahme ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
Die Abgabe eines Kostenvoranschlages verpflichtet die Firma nicht zur Auftragsannahme.
Angebote oder Bestellungen des Kunden nimmt die Firma durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Lieferung oder durch Erbringung der Leistung an. Nur durch die Annahme seitens der Firma kommt der jeweilige Vertrag mit dem Kunden zustande.
Wünscht der Kunde von der Firma eine über die gewöhnliche Verwendung hinausgehende besondere Qualität, hat er darauf vor Auftragserteilung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlungsbedingungen
Die Leistungen der Firma sind durch den Kunden an diese ohne jeglichen Abzug spätestens binnen 30 Tagen nach Leistungserbringung und Erteilung einer entsprechenden Rechnung - ohne, dass es einer weiteren Mahnung bedarf - zu bezahlen. Ansonsten tritt ohne weiteres Zahlungsverzug ein, was dazu führt, dass die Firma berechtigt ist, zusätzlich zum Rechnungsbetrag ab Verzugseintritt vom Kunden Mahnkosten und Zinsen zu verlangen.
Lieferfristen
Von der Firma genannte Fertigstellungs- und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die die Firma nicht zu vertreten hat, verlängern sich genannte Termine entsprechend.
Ein Lieferverzug seitens der Firma tritt nur dann ein, wenn der Kunde zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt hat.
Mängelrechte
Mängelrechte können seitens des Kunden gegen die Firma nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde gelieferte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Lieferung, untersucht und gegenüber der Firma eine detaillierte schriftliche Mängelrüge erhebt.
Hat die Firma Mängel des Vertragsgegenstandes zu vertreten, hat ihr der Kunde zunächst unter angemessener Fristsetzung Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Schadensersatz kann außer bei Tod oder Schädigung der Gesundheit nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung dem Kunden gegenüber obliegender Pflichten verlangt werden. Der Höhe nach sind Schadensersatzansprüche des Kunden begrenzt auf den Auftragswert.
Pfandrecht / Sicherungseigentum
An den der Firma zur Bearbeitung übergebenden Werkstücken besteht ein Werkunternehmerpfandrecht, das sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden sichert.
An von der Firma hergestellten und an den Kunden veräußerten Gegenständen behält sich die Firma das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit bereits jetzt an die dies annehmende Firma alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten ab. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderungen an Dritte abzutreten. Eingehende Zahlungen hat der Kunde unverzüglich an die Firma weiterzuleiten. Bei Weiterverarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände gilt die Firma als Hersteller, ohne dass der Firma daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verbindung oder Vermischung steht der Firma das Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis der Rechnungswerte zueinander zu. Eine Verbindung mit Grund und Boden erfolgt nur vorübergehend. Erlischt das Eigentum der Firma kraft Gesetzes, überträgt der Kunde hiermit an die dies annehmende Firma schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand.
Für den Fall der Insolvenz des Kunden ist die Firma berechtigt, die mit ihren Eigentumsrechten belasteten Gegenstände herauszuverlangen, soweit ihr Wert die Summe der gesicherten Forderungen nicht um mehr als 50 % übersteigt.
Verbraucherschlichtung
Die für die Horstmann-Freise GmbH & Co. KG zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
Die Horstmann-Freise GmbH & Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der
Vermittlungsstelle der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld,
Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld
Telefon: 0521 56080, verhandelt werden.
Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort für alle vertraglichen Pflichten ist Rietberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine solche treten, die dem Gewollten rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Stand: 2017
AGB Horstmann-Freise GmbH Co. KG 2017.[...]
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