Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Horstmann-Freise GmbH & Co. KG

 

Geltung

 

Diese AGB gelten für alle Verträge der Firma mit ihren Kunden. AGB der Kunden haben für die Verträge mit der Firma keinerlei Gültigkeit. Die Firma erklärt ausdrücklich, dass andere AGB nicht akzeptiert werden und widerspricht diesen hiermit bereits rein vor­sorglich.

 

Vertragsabschluss

 

Angebote der Firma sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt sind. Eine Bin­dungswirkung besteht maximal für einen Monat. Eine Annahme ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.

 

Die Abgabe eines Kostenvoranschlages verpflichtet die Firma nicht zur Auftragsannah­me.

 

Angebote oder Bestellungen des Kunden nimmt die Firma durch schriftliche Auftrags­bestätigung, durch Lieferung oder durch Erbringung der Leistung an. Nur durch die An­nahme seitens der Firma kommt der jeweilige Vertrag mit dem Kunden zustande.

 

Wünscht der Kunde von der Firma eine über die gewöhnliche Verwendung hinausge­hende besondere Qualität, hat er darauf vor Auftragserteilung ausdrücklich hinzuwei­sen.

 

Zahlungsbedingungen

 

Die Leistungen der Firma sind durch den Kunden an diese ohne jeglichen Abzug spä­testens binnen 30 Tagen nach Leistungserbringung und Erteilung einer entsprechenden Rechnung - ohne, dass es einer weiteren Mahnung bedarf - zu bezahlen. Ansonsten tritt ohne weiteres Zahlungsverzug ein, was dazu führt, dass die Firma berechtigt ist, zu­sätzlich zum Rechnungsbetrag ab Verzugseintritt vom Kunden Mahnkosten und Zinsen zu verlangen.

 

Lieferfristen

 

Von der Firma genannte Fertigstellungs- und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die die Firma nicht zu vertreten hat, verlängern sich genannte Ter­mine entsprechend.

 

Ein Lieferverzug seitens der Firma tritt nur dann ein, wenn der Kunde zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt hat.

 

Mängelrechte

 

Mängelrechte können seitens des Kunden gegen die Firma nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde gelieferte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Lieferung, untersucht und gegenüber der Firma eine detaillierte schriftliche Mängelrüge erhebt.

 

Hat die Firma Mängel des Vertragsgegenstandes zu vertreten, hat ihr der Kunde zu­nächst unter angemessener Fristsetzung Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Schadensersatz kann außer bei Tod oder Schädigung der Gesundheit nur bei vorsätzli­cher oder grob fahrlässiger Verletzung dem Kunden gegenüber obliegender Pflichten verlangt werden. Der Höhe nach sind Schadensersatzansprüche des Kunden begrenzt auf den Auftragswert.

 

Pfandrecht / Sicherungseigentum

 

An den der Firma zur Bearbeitung übergebenden Werkstücken besteht ein Werkunter­nehmerpfandrecht, das sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden sichert.

 

An von der Firma hergestellten und an den Kunden veräußerten Gegenständen behält sich die Firma das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit bereits jetzt an die dies annehmende Firma alle ihm aus der Weiterveräußerung zuste­henden Ansprüche mit allen Nebenrechten ab. Der Kunde ist nicht berechtigt, die For­derungen an Dritte abzutreten. Eingehende Zahlungen hat der Kunde unverzüglich an die Firma weiterzuleiten. Bei Weiterverarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehen­den Gegenstände gilt die Firma als Hersteller, ohne dass der Firma daraus Verbindlich­keiten erwachsen. Bei Verbindung oder Vermischung steht der Firma das Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis der Rechnungswerte zueinander zu. Eine Ver­bindung mit Grund und Boden erfolgt nur vorübergehend. Erlischt das Eigentum der Firma kraft Gesetzes, überträgt der Kunde hiermit an die dies annehmende Firma schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand.

 

Für den  Fall der Insolvenz des Kunden ist die Firma berechtigt, die mit ihren Eigen­tumsrechten belasteten Gegenstände herauszuverlangen, soweit ihr Wert die Summe der gesicherten Forderungen nicht um mehr als 50 % übersteigt.

 

Verbraucherschlichtung

 

Die für die Horstmann-Freise GmbH & Co. KG zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die 

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. 

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

Telefon 07851 / 795 79 40

Fax 07851 / 795 79 41

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

 

Die Horstmann-Freise GmbH & Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. 

Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der 

Vermittlungsstelle der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld,

Campus Handwerk 1

33613 Bielefeld

Telefon: 0521 56080, verhandelt werden.

 

Allgemeine Bestimmungen

Erfüllungsort für alle vertraglichen Pflichten ist Rietberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine solche tre­ten, die dem Gewollten rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

 

Stand: 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Druckformat
AGB Horstmann-Freise GmbH Co. KG 2017.[...]
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